IbM-Förderung
Wie ist das Förderverfahren?





Der IbM-Gesamtprozess gliedert sich für Gründungsinteressierte in der Regel in sechs Phasen:

Erstinformation
Gründungsinteressierte informieren sich über die IbM-Website und den IbM-Förderleitfaden zu den Förderbedingungen. In einem Erstgespräch mit dem branchenzuständigen Projektmanager wird eine Erstbewertung der Förderfähigkeit vorgenommen.

Antragstellung/Antragsprüfung
Nach positiver Erstbewertung stellen Gründungsinteressierte einen IbM-Antrag beim zuständigen Projektmanagement, inklusive Kurzexposé zum Vorhaben. Die formelle und inhaltliche Prüfung des Antrages erfolgt kurzfristig.

Pre-Coaching
Nach Antragsannahme führt der Projektmanager mit dem/der Gründungsinteressierten Beratungsgespräche, um den Coaching- und Beratungsbedarf einvernehmlich zu identifizieren. Der Projektmanager informiert über den Coach- und BeraterInnenpool und unterbreitet Vorschläge aus dem Pool. Der/die Gründungsinteressierte trifft in Abstimmung mit dem Projektmanager eine Coach- und BeraterInnenwahl.

Coachingvereinbarung
IbM-Projektmanagement schließt mit den Gründungsinteressierten einen Teilnahmevertrag, mit dem/der ausgewählten Coach/BeraterIn einen Coachingvertrag zum festgestellten Beratungsbedarf. Coach/BeraterIn erstellt mit den Gründungsinteressierten eine Zielvereinbarung in der Form eines nach sachlichen und zeitlichen Kriterien gegliederten Coaching- und Beratungsplanes.

Coaching
Das Coaching wird gemäß Vertrags- und Zielvereinbarung in sachlicher und zeitlicher Abstimmung zwischen Gründungsinteressierten und Coach durchgeführt.

Evaluation und Qualitätssicherung
Jeder Coaching- und Beratungsprozess wird durch begleitende Telefoninterviews der Supervisoren, durch Rückkoppelung des Projektmanagements und über die Bewertung des Endberichtes und des Feedback-Fragebogens qualitätsgesichert und evaluiert.